Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Tachograph

Sinnverwandte Begriffe: Fahrtschreiber, Fahrtenschreiber

Der Tachograph ist ein Kontrollgerät

  • für Güterfahrzeuge, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse (hzG) 3,5 Tonnen übersteigt,
  • sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen

Er ermöglicht die Überprüfung, ob Fahrerinnen/Fahrer und Transportbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen. Seit Mai 2006 ersetzt der digitale Tachograph die analogen Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) mit Schaublatt. Alle seit 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen LKWs mit mehr als 3,5 t hzG und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen (inklusive Fahrerin/Fahrer) müssen (sofern keine Freistellung von der Ausrüstungspflicht gilt) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion