Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln – Niederösterreich

Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. In der folgenden Tabelle sind alle Abkürzungen für das Bundesland Niederösterreich angeführt.

Hinweis

Nach der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung Anfang 2017 haben bestehende (d.h. bereits zugewiesene) "WU"-Kennzeichen ihre Gültigkeit behalten(ausgenommen die auf 15 Jahre befristete Gültigkeit von Wunschkennzeichen). Seit 2020 gibt es nun ein eigenes Kennzeichen "KG" für Klosterneuburg (nach "WU" zuletzt "TU"). Bereits zugewiesene Kennzeichen mit der Behördenbezeichnung "WU“ oder "TU“ für das Gemeindegebiet Klosterneuburg bleiben weiter gültig.

Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen auf Kfz Kennzeichen des Bundeslandes Niederösterreich an.
Abkürzung Zulassungsbezirk Zulassungsbehörde
AM Amstetten BH Amstetten
BL Bruck an der Leitha BH Bruck an der Leitha
BN Baden  BH Baden 
GD  Gmünd  BH Gmünd 
GF  Gänserndorf  BH Gänserndorf 
HL  Hollabrunn  BH Hollabrunn 
HO  Horn  BH Horn 
KG Klosterneuburg BH Tulln für das Gebiet der Gemeinde Klosterneuburg (Außenstelle Klosterneuburg)
KO  Korneuburg  BH Korneuburg 
KR  Krems/Land BH Krems an der Donau 
KS  Krems an der Donau – Stadt  Magistrat Krems an der Donau 
LF  Lilienfeld  BH Lilienfeld 
MD  Mödling  BH Mödling 
ME  Melk  BH Melk 
MI  Mistelbach  BH Mistelbach 
NK  Neunkirchen  BH Neunkirchen 
St. Pölten – Stadt  Landespolizeidirektion Niederösterreich für das Gebiet der Gemeinde St. Pölten 
PL  St. Pölten/Land  BH St. Pölten 
SB  Scheibbs  BH Scheibbs 
SW  Schwechat  Landespolizeidirektion Niederösterreich für das Gebiet der Gemeinde Schwechat und die im Gebiet der Gemeinden Fischamend, Klein-Neusiedl und Schwadorf gelegenen Teile des Flughafens Wien-Schwechat 
TU  Tulln  BH Tulln 
WB  Wiener Neustadt/Land  BH Wiener Neustadt 
WN  Wiener Neustadt – Stadt  Landespolizeidirektion Niederösterreich für das Gebiet der Gemeinde Wiener Neustadt 
WT  Waidhofen an der Thaya  BH Waidhofen an der Thaya 
WY  Waidhofen an der Ybbs  Magistrat Waidhofen an der Ybbs 
ZT  Zwettl  BH Zwettl 

Informationen zu Sonderkennzeichen, z.B. für Kfz oberster Verwaltungsorgane oder der Bundespolizei, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§ 26 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion