Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Registrierungsbehörden

Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.
Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) und ein aktuelles Passfoto mit. Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.

Registrierungsbehörden

Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen):

Achtung

Eine Registrierung bei der Gemeinde ist nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde möglich.

Hinweis

Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion

Magistrat

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen, wobei jedoch ein Bezug zum Inland erforderlich ist (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Der Inlandsbezug ist bei der Registrierung glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at:

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres