Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen

Wurde keine Vorsorge bezüglich des digitalen Nachlasses getroffen und die/der Verstorbene hat keine Aufzeichnungen ihrer/seiner Online-Aktivitäten hinterlassen, gibt es einige Tipps für Hinterbliebene, um die Online-Aktivitäten ermitteln und gegebenenfalls Schritte setzen zu können:

  • Mit Internetsuchmaschinen (Google) kann nach dem Namen oder E-Mail-Adressen der/des Verstorbenen gesucht werden. Auch nach Spitznamen oder Namenskürzeln sollte gesucht werden.
  • Freundinnen/Freunde, Verwandte, Kolleginnen/Kollegen sowie die Partnerin/der Partner sollten zu den Online-Aktivitäten der/des Verstorbenen befragt werden.

Wenn der digitale Nachlass identifiziert wurde, können die einzelnen Dienste bzw. Netzwerke kontaktiert und über den Todesfall benachrichtigt werden. In der Regel wird die Sterbeurkunde, oft aber auch die Einantwortungsurkunde, benötigt. Um Missbrauch auszuschließen, prüfen die Unternehmen solche Anträge in der Regel genau, was Zeit in Anspruch nimmt.

Hinweis

Einige (Bestattungs-)Unternehmen bieten die Suche bzw. die Verwaltung des digitalen Nachlasses an.

Zugriff auf E-Mail-Konten

Bei einigen E-Mail-Anbietern können die Hinterbliebenen einen Antrag auf Zugriff auf den Account der/des Verstorbenen stellen. Für den Antrag werden auch hier meist die Sterbeurkunde und die Einantwortungsurkunde benötigt.

Social Media

Die meisten sozialen Netzwerke (Facebook, Google+ etc.) bieten mittlerweile Optionen an, mit dem Konto einer verstobenen Person umzugehen. Auf Facebook kann beispielsweise ein Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands gestellt werden. Informationen dazu finden sich auf den Hilfe-Seiten des jeweiligen sozialen Netzwerks.

Weiterführende Links

Broschüre "Digitaler Nachlass" (→ ISPA)

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion