Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Registerauszug Tod

Allgemeine Informationen

Der Registerauszug Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch") enthält Daten zur Verstorbenen/zum Verstorbenen und zum hinterbliebenen Ehegatten oder zur eingetragenen Partnerin/zum eingetragenen Partner.

Voraussetzungen

Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf einen Registerauszug Tod auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.

Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können einen Registerauszug Tod verlangen:

  • Ehepartnerin/Ehepartner, eingetragene Partnerin/Eingetragener Partner, Vorfahren und Nachkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen

Zuständige Stelle

Jede Personenstandsbehörde, das ist:

Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, wenn der Tod im zentralen Personenstandsregister erfasst ist.

Verfahrensablauf

Der Registerauszug Tod wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Er kann auch schriftlich beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Für den Antrag

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30 Euro
  • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 8,60 Euro

Für die Ausstellung eines Registerauszugs Tod

  • Bundesgebühr: 7,20 Euro
  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Bei Zusendung des Registerauszugs Tod entstehen in der Regel weitere Kosten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Standesamt.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres