Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Heirat und Partnerschaft

Volljährige und entscheidungsfähige Personen können heiraten. Um in dieser Hinsicht entscheidungsfähig zu sein, ist es notwendig, dass die betreffende Person versteht, was eine Ehe bzw. eine eingetragene Partnerschaft ist. Dies beurteilt die Standesbeamtin/der Standesbeamte.

Das Eingehen einer Heirat bzw. einer eingetragenen Partnerschaft ist ein höchstpersönliches Recht, das jede/jeder nur für sich selbst ausüben kann. Eine Vertretung ist nicht möglich.

Auch eine Scheidung bzw. eine Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft kann grundsätzlich nur die Ehegattin/der Ehegatte/die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner selbst in die Wege leiten. Wenn die Entscheidungsfähigkeit fehlt, ist, wenn dies zur Wahrung des Wohls der vertretenen Person erforderlich ist, auch eine Vertretung möglich. Gegen den Willen der vertretenen Person kann eine Ehe/eine eingetragene Partnerschaft nur dann aufgelöst werden, wenn dies nötig ist, um das Wohl der vertretenen Person nicht erheblich zu gefährden!

Informationen zum Thema "Heirat" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz