Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Meldung des Todesfalls: Finanzamt

Falls die Verstorbene/der Verstorbene unselbstständig beschäftigt oder bereits in Pension war bzw. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, wird das zuständige Finanzamt automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. der leistungsauszahlenden Stelle verständigt.

Im Fall einer selbstständigen Berufstätigkeit der Verstorbenen/des Verstorbenen ist es für die Hinterbliebenen empfehlenswert, das zuständige Finanzamt unter Vorlage einer Kopie der Urkunde über einen Todesfall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch") umgehend zu verständigen, um eventuelle Vorschreibungen von Steuern an die Verstorbene/den Verstorbenen zu vermeiden.

Tipp

Für die Abwicklung noch bestehender steuerlicher Verpflichtungen der Verstorbenen/des Verstorbenen (z.B. ausstehende Arbeitnehmerveranlagung oder → Einkommensteuererklärung) ist es empfehlenswert, Auskünfte von Fachleuten (z.B. Wohnsitzfinanzamt, Steuerberaterin/Steuerberater, Lohnverrechnungsstelle der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers) einzuholen.

Weiterführender Link

Zuständigkeiten der Finanzämter (→ USP)

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion