Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln – Kärnten

Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. In der folgenden Tabelle sind alle Abkürzungen für das Bundesland Kärnten angeführt.

Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen auf Kfz Kennzeichen des Bundeslandes Kärnten an.
Abkürzung Zulassungsbezirk Zulassungsbehörde
FE Feldkirchen  BH Feldkirchen 
HE  Hermagor  BH Hermagor 
Klagenfurt – Stadt  Landespolizeidirektion Kärnten für das Gebiet der Gemeinde Klagenfurt am Wörthersee 
KL  Klagenfurt/Land  BH Klagenfurt 
SP  Spittal an der Drau  BH Spittal an der Drau 
SV  St. Veit an der Glan  BH St. Veit an der Glan 
VI  Villach  Landespolizeidirektionen Kärnten für das Gebiet der Gemeinde Villach 
VK  Völkermarkt  BH Völkermarkt 
VL  Villach/Land  BH Villach 
WO  Wolfsberg  BH Wolfsberg 

Informationen zu Sonderkennzeichen, z.B. für Kfz oberster Verwaltungsorgane oder der Bundespolizei, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§ 26 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion