Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Meldung des Todesfalls: Zulassungsbehörde/Kfz-Abmeldung/Kfz-Versicherung

Falls auf den Namen der Verstorbenen/des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen ist, muss die/der zur Vertretung des Nachlasses Berufene (die Notarin/der Notar oder die sonst zur Vertretung des Nachlasses bestimmte Person) die Zulassungsbehörde vom Tod der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers verständigen. Die Abmeldung des Fahrzeuges kann entweder von der Nachlassverwalterin/dem Nachlassverwalter oder von den Erbinnen/den Erben nach Abgabe ihrer Erbantrittserklärungen vorgenommen werden.

Hinweis

Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, genießen die zukünftigen Erbinnen/die zukünftigen Erben in bestimmten Fällen weiterhin Kfz-Versicherungsschutz. Bitte kontaktieren Sie in dieser Frage die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung.

Genauere Informationen zur Ummeldung oder Kündigung der laufenden Kfz-Versicherung bzw. zur Rückerstattung von bereits bezahlten Versicherungsprämien bieten Ihre Versicherung oder der Versicherungsverband Österreich. Diese können Sie auch über die Formalitäten, die einzuhaltenden Fristen und eventuell entstehende Kosten beraten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion