Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Strafvollzug

Die Leitung des Strafvollzugs liegt beim Bundesministerium für Justiz.

Momentan stehen 28 Justizanstalten zur Verfügung:

  • 7 Strafvollzugsanstalten für Männer zum Vollzug von Freiheitsstrafen von mehr als 18 Monaten
  • 1 Strafvollzugsanstalt für Frauen 
  • 5 Sonderanstalten, davon 4 für den Maßnahmenvollzug und 1 für Jugendliche
  • 15 gerichtliche Gefangenenhäuser, die am Sitz der für Strafsachen zuständigen Landesgerichte eingerichtet sind

Dazu kommen 12 Außenstellen der Justizanstalten, die zum Teil als landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet sind.

Beim Bundesministerium für Justiz ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eingerichtet, welche die strategische und operative Leitung und die dienst- und fachaufsichtsbehördliche Zuständigkeit in oberster Instanz im Strafvollzug wahrnimmt.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Strafvollzugsgesetz (StVG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz