Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Allgemeines zum geförderten Wohnungseigentum

Für die Errichtung von Eigentumswohnungen kann, abhängig vom Einkommen der Wohnungsinteressentin/des Wohnungsinteressenten, eine Wohnbauförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch genommen werden.

Da Förderungen in Österreich nicht bundesweit geregelt sind, kann es zu großen Abweichungen bei der Förderungshöhe sowie bei den Voraussetzungen zwischen den einzelnen Bundesländern kommen.

Tipp: Um einen genauen Überblick über die Förderungen zu erhalten und die genauen Voraussetzungen für ein etwaiges Ansuchen zu erfahren, kontaktieren Sie bitte die Wohnberatungsstelle des jeweiligen Bundeslandes oder das zuständige Amt für Wohnbauförderung.

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion