Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Verwaltungsgericht Wien

VWG-Wien

Dem Verwaltungsgericht Wien obliegt die Kontrolle verwaltungsbehördlicher Bescheide und unmittelbarer Befehls- und Zwangsakte im Wege der Bescheid-, der Maßnahmen- und der Säumnisbeschwerde. Weiters entscheidet das Verwaltungsgericht Wien in Vergabeangelegenheiten.

Präsidium

Präsident: Dr. Dieter Kolonovits
Vizepräsidentin: Mag. Beatrix Hornschall

Adresse

Verwaltungsgericht Wien
Muthgasse 62, Riegel C, 1. Stock, Zi. C 1.05
1190 Wien

Kontakt

Telefon: +43 1 4000-38500
Fax: +43 1 4000-9938529
E-Mailpost@vgw.wien.gv.at 
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Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien (VGWG) – LGBl. 83/2012

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion