Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Schengenstaaten

Der Schengen-Raum umfasst derzeit neben Österreich die folgenden EU-Staaten sowie drei weitere EWR-Staaten und die Schweiz:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

sowie – außerhalb der EU

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Achtung

Das Vereinigte Königreich und Irland gehören nicht zu den Schengenstaaten.

Das Schengen-Abkommen wurde im Juni 1985 ins Leben gerufen und regelt eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik der beigetretenen Länder. Die Kontrollen an den Grenzen der Schengen-Staaten wurden aufgehoben und es kam zu einer verstärkten Sicherung der Grenzen zu den Drittstaaten. Dieser Umstand erforderte auch eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz aller Schengen-Staaten.

Zusätzlich wurde 1995 das Schengener Informationssystem (SIS) eingeführt, um die reibungslose Kooperation und Koordination zwischen den Behörden zu ermöglichen. Das SIS ist ein digitales Netzwerk, mit dem Informationen über gesuchte Personen und gestohlene Gegenstände und Fahrzeuge gesammelt werden.

Das österreichische Bundesministerium für Inneres betreibt als Datenanwendung den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N.SIS). In dieser Datenanwendung werden Daten von Betroffenen verarbeitet, die für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltstitel oder die Grenzkontrolle bei der Einreise in den Schengen-Raum von Bedeutung sind.

Darunter fallen etwa

  • österreichische Aufenthaltsverbote oder
  • bestehende Ausschreibungen zur Verhaftung sowie Meldungen über gestohlene Güter (z.B. Pkw) und verlorene Dokumente.
  • Es werden auch Daten der Behörden anderer Schengen-Mitgliedstaaten übermittelt, die für die Einreise in den Schengen-Raum von Bedeutung sind, wie z.B. ein von einer belgischen Behörde verhängtes Aufenthaltsverbot.

Ausführliche Informationen zum Thema "Schengener Übereinkommen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion