Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Staatsanwaltschaften – Organisation

Die Staatsanwaltschaften sind hierarchisch organisiert und an die Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und letztlich der Bundesministerin/des Bundesministers für Justiz gebunden. Das Weisungsrecht ist gesetzlich genau geregelt. Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und der Bundesministerin/des Bundesministers für Justiz dürfen nur schriftlich und mit Begründung ergehen. Außerdem muss eine Weisung im Strafakt ersichtlich gemacht werden. Die Bundesministerin/der Bundesminister für Justiz steht unter Ministerverantwortlichkeit und ist dem Parlament zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.

In den einzelnen Staatsanwaltschaften haben die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter die Weisungen der Behördenleiterin/des Behördenleiters zu befolgen, sie können jedoch – wenn sie eine Weisung für rechtswidrig halten – eine schriftliche Weisungserteilung verlangen und sich sogar von der Behandlung der betreffenden Strafsache entbinden lassen.

Die Staatsanwaltschaften sind also in einem System der Über- und Unterordnung organisiert. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil deren Entscheidungen im Gegensatz zu gerichtlichen Entscheidungen mit Rechtsmittel nicht anfechtbar sind. Die Organisationsebenen der Staatsanwaltschaften entsprechen im Wesentlichen den Stufen der Gerichtsorganisation.  

Rechtsgrundlagen

Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz