Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren

Die Kinderkrippe (Krabbelstube) ist eine Betreuungsform für Kinder bis zu 3 Jahren. Einrichtungen dieser Art sind auf die Bedürfnisse von Babys und Kleinkindern abgestimmt. In den Bundesländern gibt es sowohl städtische als auch private Betreuungseinrichtungen.

Kinderkrippen werden in manchen Ländern als Krabbelstube oder Kleinkinderbetreuungseinrichtung bezeichnet.

Die Aufgabe dieser Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. In den einzelnen Gruppen wird nur eine kleine Anzahl von Kindern betreut, wobei eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern vorausgesetzt wird.

Die Gruppengröße wird beeinflusst von der Altersstruktur der Kinder, darf aber eine bestimmte Anzahl von Kindern nicht überschreiten.

Die Gebühren für einen Krippenplatz sind abhängig

  • vom Betreiber der Krippe,
  • allenfalls vom Einkommen der Eltern und
  • von der Stundenzahl, die das Kind in der Krippe verbringt.

Die Anmeldung des Kindes erfolgt durch die Eltern. Auskünfte zur Anmeldung erhalten Eltern entweder direkt in der Kinderbetreuungseinrichtung oder beim zuständigen Träger der Einrichtung (Magistrat, Gemeindeamt, Pfarre, Verein, etc.). Es wird empfohlen, das Kind möglichst früh in einer Kinderkrippe anzumelden. Bei der Anmeldung sind meist bestimmte Unterlagen erforderlich, wie z.B. Geburtsurkunde, Meldezettel oder Sozialversicherungsnummer des Kindes.

Auf diesen Seiten finden Sie nähere Informationen über Kinderkrippen in Ihrem Bundesland:

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt