Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Amtlicher Lichtbildausweis

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

  • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
  • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
  • Erforderliche Angaben:
    • Name
    • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
    • Unterschrift der Person
    • Ausstellende Behörde

Beispiel

Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Persönliche Dokumente" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion