Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Altersteilzeitgeld

Wenn Sie mit Ihrer Dienstgeberin/Ihrem Dienstgeber eine sogenannte Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt vereinbart haben, erhalten Sie ein der verringerten Arbeitszeit entsprechendes Arbeitseinkommen sowie einen Lohnausgleich. Das Arbeitsmarktservice ersetzt der Dienstgeberin/dem Dienstgeber (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) einen Teil der finanziellen Aufwendungen (Lohnausgleich und Sozialversicherungsbeiträge), die ihr/ihm durch Ihren Übertritt in die Altersteilzeit über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit hinaus zusätzlich entstehen. Ihre Dienstgeberin/Ihr Dienstgeber muss daher nur noch einen Teil Ihres Lohnes aufbringen, der andere Teil kommt vom Arbeitsmarktservice.

Ab 1.1.2024 erfolgt eine stufenweise Reduzierung des abzugeltenden Aufwandes bei der Altersteilzeit in Form einer Blockzeitvereinbarung. Der abzugeltende Anteil wird von 2024 bis 2027 von derzeit 50 vH auf 20 vH sinken (pro Jahr um 7,5 Prozentpunkte) und danach pro Jahr um 10 Prozentpunkte. Für Altersteilzeitvereinbarungen in der Blockzeitvariante, deren Laufzeit ab 2029 beginnt, gebührt somit kein Altersteilzeitgeld (Aufwandsabgeltung) mehr.

Ferner wird die Teilpension in die Altersteilzeit integriert. Das Arbeitsmarktservice ersetzt (wie bisher) der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber bei Vereinbarung einer Altersteilzeit mit Personen, die einen Anspruch auf Korridorpension haben, die gesamten finanziellen Aufwendungen.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Altersteilzeitgeld (→ AMS)

Rechtsgrundlagen

§§ 27 bis 28 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft