Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Katholische Trauung

Allgemeine Informationen

Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sie kann nur zwischen einem Mann und einer Frau und nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das "Ja"-Wort von Bräutigam und Braut zustande.

Hinweis

Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

Voraussetzungen

  • Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer
  • "Trauungsprotokoll" (Dokumentation des Ehewillens und des Ledigenstandes) muss aufgenommen werden
  • Der Besuch eines Ehevorbereitungskurs
  • Brautleute sollten gefirmt sein
  • Empfohlen wird der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie
  • Zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen

Die Trauzeugen müssen nicht selbst katholisch sein. Sie müssen aber den Vorgang des Austausches der Ehewillenserklärungen bezeugen können.

Fristen

Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams

Hinweis

Soll die Trauung in einer anderen Pfarre als der Wohnsitzpfarre stattfinden, erfolgt die Anmeldung zur Trauung dennoch in der Wohnsitzpfarre. Mit Erlaubnis des Pfarrers, die dieser nach Aufnahme des Trauungsprotokolls geben kann, kann die Trauung auch in einer Kirche außerhalb seines Pfarrgebiets stattfinden.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Grundsätzlich kann nur eine Witwe/ein Witwer noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion