Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern der katholischen und der evangelischen Kirche

Bei Konfessionsverschiedenheit von Braut und Bräutigam gibt es die Möglichkeit einer Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Verlobten. Sie kann vorgenommen werden, wenn einer der Verlobten evangelisch und die/der andere katholisch ist.

Ist die Verlobte/der Verlobte des katholischen Partners oder der katholischen Partnerin konfessionslos, ist dennoch eine Trauung in religiöser Form möglich.

Bei der Trauung konfessionsverschiedener Partnerinnen/Partner handelt es sich entweder um eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin beteiligt ist oder umgekehrt.

Tipp

Es ist sehr zu empfehlen, dass die Brautleute früh genug einen Termin für ein gemeinsames Vorbereitungsgespräch mit beiden Pfarrern (bzw. evangelischen Pfarrerin) vereinbaren.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion