Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Allgemeines zu Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Organe, die vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrnehmen. Dazu gehört primär die Anklageerhebung und -vertretung im Strafprozess. Sie werden daher auch als Anklagebehörden bezeichnet. Ihnen obliegt auch die Führung des Ermittlungsverfahrens im Strafverfahren.

Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Den dort tätigen Staatsanwältinnen/Staatsanwälten obliegt die Anklageerhebung und -vertretung sowohl vor dem Landesgericht als auch vor den Bezirksgerichten des jeweiligen Landesgerichtssprengels. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise Bezirksanwältinnen/Bezirksanwälte die Anklage. Sie sind besonders, aber nicht akademisch ausgebildete Fachbeamte.

Die Oberstaatsanwaltschaften sind den Staatsanwaltschaften übergeordnet und bei den Oberlandesgerichten in Wien, Graz, Linz und Innsbruck eingerichtet. Neben der Vertretung der Anklage vor dem Oberlandesgericht führen sie die Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in ihrem Sprengel und unterstehen unmittelbar dem Bundesministerium für Justiz.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz