Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug

Aktuelle Informationen über Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug, Kindesunterhalt, Höhe der Alimente, Dauer der Unterhaltsverpflichtung etc.

Für detaillierte Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf den Unterhalt können Sie sich an Ihr zuständiges Bezirksgericht (→ BMJ), an die Rechtsanwaltskammer (→ RAK) oder an den für Sie zuständigen Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt) wenden. Dort werden kostenlose Rechtsberatungen angeboten.

Letzte Aktualisierung: 11. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion