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Eine Maßnahmenbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Sie muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingebracht werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Beschwerde bei den Verwaltungsgerichten" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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